Gem. BGR 198 und BGR 199, aber auch DIN EN 14396 und DIN EN ISO 14122-4, sind Steigleitern, Steigeisengänge und andere Steigmittel mit einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 5,00 m "mit baulichen Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen" auszurüsten.
Unser Steigschutzsystem ZAST gem. EN 353-1 erfüllt alle hier zu beachtenden Forderungen.
Die wirtschaftliche und sichere Lösung mit unseren Steigschutzsystemen:
- Schienen aus verzinktem Stahl oder Edelstahl.
- Befestigungen, Sicherungsläufer und Sicherheitsgurte lassen sich nach Baukastenprinzip vielfältig zu der im individuellen Fall optimalen Lösung kombinieren.
- Alle Edelstahlausführungen gebeizt und passiviert.
Himmelsbach Steigschutzsysteme für folgende Einsatzbereiche:
Steigleitern mit Doppelholm:
- An Steigleitern nach DIN 18799-1 und DIN EN ISO 14122-4 und an Schachtleitern nach DIN EN 14396.
- An Kaminen oder anderen turmartigen Bauwerken.
- Als Gebäudeaufstieg (mit mehr als 10,00 m Steighöhe in einzügiger Bauweise - keine Notleiteranlagen gem. DIN 14094-1).
- Bei Steigleitern für Schächte nach DIN EN 14396 mit mehr als 5,00 m möglicher Absturzhöhe.
- In Verbindung mit anderen Steigmitteln, z.B. Steigeisengänge nach DIN 1211-1 bis 3, 1212-1 bis 3, DIN 1056 oder auch Steigkästen mit Wandhaltern mit mehr als 5,00m möglicher Absturzhöhe.
Einholmleitern:
Wenn die Platzverhältnisse vor Ort den Einsatz von Steigleitern in doppelholmiger Ausführung nicht zulassen, können auch sog. Einholmleitern eingesetzt werden, bei denen das Steigschutzsystem gleichzeitig den Leiterholm (mittig angeordnet) bildet.
Einsatz an anderen Produkten:
Natürlich können Himmelsbach Steigschutzsysteme auch an Leitern montiert werden, die nicht aus dem Hause Himmelsbach sind. Hier ist dann allerdings die Eignung des tragenden Steigmittel (Leiter) insbesondere auf zu erwartende, zusätzliche Lasten bauseits zu prüfen und nachzuweisen.