DIE BELIEBTE massiv – Neu: mit bauaufsichtlicher Zulassung
Massivdiele
Der Klassiker von NATURinFORM – DIE BELIEBTE massiv ist, wie der Name schon sagt, eine Massivdiele, die bereits seit vielen Jahren auf zahlreichen Terrassen und Balkonen für eine entspannte Freizeitstimmung sorgt. Dass sie jetzt auch als geregeltes Bauprodukt nach Zulassung verwendet werden kann, lässt ihre Beliebtheit sicher noch steigen.
Mehr Planungssicherheit für Kunden
Als Spezialist für Holzverbundwerkstoffe Made in Germany haben wir die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Nummer Z-10.9-484) für unsere Terrassendiele DIE BELIEBTE massiv erhalten. Damit erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) erstmals einer Terrassendiele aus einem Holzverbundwerkstoff (auch als WPC bezeichnet) die Zulassung, ohne dass sich diese auf einen im Verbund verlegten Belag bezieht. Wir freuen uns sehr über die Erteilung des DIBt, denn unsere Terrassendiele kann dadurch ohne Einschränkungen als lastabtragender Boden im Außenbereich verlegt werden – auch in öffentlichen Gebäuden. Für unsere Kunden bedeutet das ein großes Stück an Planungssicherheit und erweitert die Anwendungsbereiche auf Balkone, Dachterrassen, Loggien, Treppen und Treppenpodeste, ohne dass es zusätzliche Maßnahmen zum Durchfallschutz bedarf. Für uns ist es zudem ein Beleg unserer hervorragenden Produktqualität.
Laut allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung mit der Nummer Z-10.9-484 kann die Terrassendiele DIE BELIEBTE massiv als lastabtragender Boden für Dachterrassen, Laubengänge, Loggien, Balkone, Ausstiegspodeste und ähnliches sowie Treppen und Treppenpodeste in Wohn- und Bürogebäuden entsprechend der Norm DIN EN 1991-1- 1/NA1 , Tabelle 6.1DE, Kategorie Z, T1 und T2 verwendet werden. Sie wird als Mehrfeldträger (mindestens Zweifeldträger) verlegt und so eingebaut, dass sie sichtbar und jederzeit austauschbar ist. Die Montage muss entsprechend der Vorgaben in der Zulassung eingebaut werden. Die Dielen sind dabei mit der Holzunterkonstruktion zu verschrauben. Die Mindestauflagerbreite sowie die Mindestanzahl der Schrauben sind ebenfalls nach Angaben des DIBt einzuhalten.