GaLaBau | Akkreditierung & Serviceleistungen
Finger tippen auf einem Laptop in Großaufnahme.

Akkreditierung & Serviceleistungen für Medienvertreter

Hier finden Sie Informationen rund um die Akkreditierung als Medienvertreter zur GaLaBau, sowie die Serviceleistungen für Presse.

Online-Akkreditierung

Journalisten sind die mit wertvollste Stütze für die authentische Darstellung branchenspezifischer Themen und Produkte rund um die GaLaBau. Als Fachmesseveranstalter wollen wir Ihnen als Medienvertretern den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Nutzen Sie bitte die Online-Akkreditierung – eine Akkreditierung vor Ort ist nicht möglich.

Allgemeine Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter und Blogger auf Messen in Deutschland

Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten und Bloggern den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
  • Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter

    Eine Medien-Akkreditierung können Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können, erhalten:

    • durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
    • durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
    • durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
    • mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)
    • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

    Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1-5 anzufordern.

    Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

    Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

    • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
    • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
    • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
    • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

    Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter als PDF downloaden.

  • Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, YouTuber und Instagrammer
    Blogger / YouTuber / Instagrammer können nach Prüfung durch die NürnbergMesse unter folgenden Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung auf Fachmessen akkreditiert werden:
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal ist fachlich auf die Messe oder die Zielgruppe der Messe ausgerichtet, ist branchenbekannt und besitzt eine Relevanz in der Zielgruppe der Messe.
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr.
    • In dem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, branchenbezogene oder für die Messe-Zielgruppe relevante Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
    • Der um Akkreditierung Anfragende hat namentlich in diesem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zum Messethema Text, Foto und / oder Film veröffentlicht.
    • Es werden maximal zwei Personen pro Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal akkreditiert, die mindestens einmal im Monat einen Beitrag mit Namensnennung veröffentlicht haben.
    • Das Blogger-Akkreditierungsformular gilt als Legitimierungsnachweis und muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
    • Der Blogger, YouTuber oder Instagrammer muss zusätzlich Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer o.ä. mit Screenshot aus dem letzten halben Jahr nachweisen. Hierfür sollten Tools wie Google Analytics als Beleg dienen – ein Screenshot dient als Nachweis.

    Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:

    • Produkttester
    • gewerbliche Blogs
    • PR-Blogs
    • Corporate Blogs
    • (ge-)werbliche YouTube- oder Instagram-Kanäle
    • Blogs mit Verkaufskanal / Shop

    Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

    Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.

    Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

    Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. In allen Fällen ist die Hausordnung für das Messezentrum Nürnberg zu beachten.

    09. Februar 2018

    Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, YouTouber, Instagrammer als PDF downloaden. 

     

    Laden Sie das beschreibbare Formular "Blogger-Akkreditierungsanfrage zur Fachmesse" hier herunter.

  • Filmen und Fotografieren für Medienvertreter

    Mit dem Erhalt der Akkreditierung stimmt der Ticketinhaber zu, eventuelle Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich für die redaktionelle Berichterstattung zu erstellen.

    Dies ist grundsätzlich nur während der täglichen Öffnungszeiten von Veranstaltungen gestattet. Alle weiteren kommerziellen Aufnahmen, die nicht im Sinne der allgemeinen Berichterstattung erstellt werden, bedürfen der separaten Zustimmung der NürnbergMesse.

    Es besteht Einigkeit darüber, dass die NürnbergMesse GmbH mit der Erlaubnis zum Filmen und Fotografieren keinerlei Haftung übernimmt und der Filmende/Fotografierende die NürnbergMesse in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter freistellt.

    Der Filmende/Fotografierende haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den Foto- und Filmarbeiten entstehen. Die NürnbergMesse ist berechtigt, vom Filmenden/Fotografierenden vor der Gewährung des Zutritts zu den Innenräumen der Messe einen aktuellen schriftlichen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer des Filmteams, zu verlangen.

    09. Februar 2018

    Hier können Sie die allgemeinen Richtlinien für das Filmen und Fotografieren für Medienvertreter als PDF downloaden.

Zwei Männer im Gespräch

Unsere Serviceleistungen

Presse-Center

Das Presse-Center Ost (NCC Ost, Ebene 1) hat für Sie am Vortag und während der Laufzeit geöffnet.

Dienstag, 10. September 2024: 12:00 – 16:00 Uhr 
Mittwoch, 11. September 2024: 8:30 – 18:00 Uhr 
Donnerstag, 12. September 2024: 8:30 – 18:00 Uhr 
Freitag, 13. September 2024: 8:30 – 18:00 Uhr 
Samstag, 14. September 2024: 8:30 – 16:00 Uhr

 

Presse-Parkplätze

Parkplatz VIP Ost direkt vor dem NCC Ost
Parkplatz VIP Mitte direkt vor dem NCC Mitte

Als Parkberechtigung gilt Ihr Nachweis der Pressetätigkeit bzw. Ihr Presseticket der Veranstaltung.

Jasmin McNally

Jasmin McNally

Public Relations

Sie wünschen redaktionelle Informationen zur GaLaBau oder wir dürfen Sie bei Ihrer Berichterstattung unterstützen? Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.

E-Mail senden +49 9 11 86 06 85 21

Das könnte Sie auch interessieren

Finger tippen auf einer Tastatur eines Notebooks.

Media Download zur GaLaBau

Reichern Sie Ihre Berichterstattung durch Bilder, Logos und Medien der GaLaBau an.

Smartphone empfängt E-Mail-Nachrichten, es sind virtuelle Mail-Icons zu sehen.

Presseverteiler zur GaLaBau

Melden Sie sich für unseren Presseverteiler an und erhalten Sie alle Neuigkeiten rund um die GaLaBau direkt in Ihr Postfach - automatisch, regelmäßig und natürlich kostenfrei.

Bagger auf dem Außengelände der GaLaBau

Das ist die GaLaBau

Networking, Neuheiten und Trends sowie ein exklusives Rahmenprogramm - das alles bietet Ihnen die GaLaBau. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte rund um die internationale Leitmesse für Urbanes Grün und Freiräume.