• 04.05.2026
  • Experten-Wissen

E‑Mobilität im GaLaBau: Förderprogramme 2026

Auf der GaLaBau hat das Thema Elektromobilität längst einen festen Platz. In der E‑Mobility Area, dem Herzstück des Grün‑Blauen Pfads, präsentieren wir im September 2026 wieder Elektrofahrzeuge und elektrische Arbeitsmaschinen wie E‑LKW, Radlader, Bagger und Teleskoplader live im Einsatz. Durch die in Folge globaler Krisen weiter gestiegenen Spritpreise ist das Interesse an nachhaltiger Mobilität noch einmal deutlich gewachsen. Die geringeren Betriebskosten und zahlreiche staatliche Förderprogramme machen den Umstieg für viele Betriebe besonders attraktiv.

Geschrieben von Andreas Hempfling

Elektrischer Minibagger schüttet Erde auf einer GaLaBau-Baustelle aus, während ein Mitarbeiter in klassischer Arbeitskleidung mit einer Schaufel und Schubkarre arbeitet – im Hintergrund ein Pritschenwagen.
Elektrobagger und Pritschenwagen im Einsatz: Immer mehr GaLaBau-Betriebe setzen auf elektrische Maschinen und Fahrzeuge – staatliche Förderprogramme machen den Umstieg attraktiv.

Steuerbefreiungen, Förderkredite, Zuschüsse und frei parken

Betriebe im Garten- und Landschaftsbau werden regelmäßig mit dem Thema Nachhaltigkeit konfrontiert, müssen aber auch mit spitzem Stift rechnen. Für die Anschaffung von elektrischen Transportern, Radladern oder Baggern gibt es aber zum Glück vielfältige Unterstützung. Dasselbe gilt für elektrische Dienstwagen, die sich natürlich auch für andere Unternehmen lohnen, etwa Landschaftsarchitekten oder kommunale Stellen. Damit Sie in der Vielzahl an Angeboten nicht den Überblick verlieren und kein Geld verschenken, haben wir die wichtigsten Programme und Vorteile kompakt zusammengefasst.

 

Steuerbefreiungen für E-Fahrzeuge

  • Kfz Steuer entfällt bei neu zugelassenen Elektrofahrzeugen bis Ende 2035
  • Der Vorteil gilt auch bei Gebrauchtfahrzeugen – insgesamt jedoch maximal zehn Jahre
  • Nach Ablauf der Befreiung werden nur 50 % des regulären Steuersatzes fällig
  • Weitere Infos zur Steuerbefreiung:

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-autos-steuerfrei-2389328

 

Abschreibungsvorteile und günstige Privatnutzung

  • 75 % der Anschaffungskosten können bereits im ersten Jahr abgeschrieben werden
  • Gilt auch für gebrauchte E-Fahrzeuge sowie für Leasing
  • 0,25 % statt 1 % Versteuerung bei privater Nutzung eines E-Dienstwagens*
  • Weitere Infos zur beschleunigten Abschreibung:

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752

 

Förderprogramme der KfW

Die KfW bietet mehrere zentrale Programme für die Elektrifizierung von Fuhrparks und Maschinen.

 

KfW Investitionskredit Nachhaltige Mobilität 268/269

Finanziert elektrische PKW, Transporter, LKW, E-Lastenräder und Ladeinfrastruktur – bis zu 100 % der Investitionskosten.

 

KfW Kredit 293

Unterstützt den Aufbau von Photovoltaikanlagen und Speichern, um Fahrzeuge und Maschinen mit selbst erzeugtem Strom zu laden.

 

KfW Kredit 295

Fördert elektrische Baumaschinen wie Radlader, Bagger oder Teleskoplader. Je nach CO₂-Einsparpotenzial sind bis zu 60 % Tilgungszuschuss möglich.

 

Angebote des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

Modul 4 („Energie und ressourcenbezogene Optimierung“)

Fördert Effizienzmaßnahmen im Betrieb.

 

Modul 6 („Elektrifizierung kleiner Unternehmen“):

Unterstützt u. a. elektrische Stapler und Flurförderzeuge mit bis zu 33 % Zuschuss.

 

E-Nutzfahrzeuge

Frühere BAFA Programme speziell für E-Nutzfahrzeuge sind leider ausgelaufen. E-Lastenfahrräder bleiben jedoch förderfähig – mit 25 % Zuschuss und bis zu 3.500 Euro.

 

Regionale Förderprogramme – Beispiel Bayern

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt mit dem Energiekredit Regenerativ Investitionen in erneuerbare Stromerzeugung und Speichersysteme.

  • Ab 2026 startet das Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ mit mehreren Förderaufrufen für gewerbliche Ladepunkte.
  • In Bayern ist das Parken mit E-Kennzeichen auf allen bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen bis Ende 2026 kostenfrei. Ein Merkblatt hierzu kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

www.stmi.bayern.de/media/05_innere_sicherheit/Verkehrssicherheit/2025-FAQ-kostenfreies_Parken_Elektrofahrzeuge.pdf 

GaLaBau-Betriebsinhaber sitzt an einem modernen Büroschreibtisch und prüft Förderunterlagen – durch die Glasfront im Hintergrund ist ein elektrischer Pritschenwagen auf dem Betriebshof sichtbar.
Vor jeder Investition die Förderbedingungen prüfen: Wer den Umstieg auf Elektrofahrzeuge plant, sollte sich frühzeitig über aktuelle Programme informieren – und erst beantragen, dann kaufen.

Worauf GaLaBau Betriebe bei Förderungen achten sollten

Viele Förderprogramme sind gedeckelt und können schnell ausgeschöpft sein – besonders bei hoher Nachfrage. Da sich Förderbedingungen regelmäßig ändern, sollten Betriebe aktuelle Vorgaben vor jeder Anschaffung prüfen. Für alle Programme gilt grundsätzlich: erst beantragen, dann investieren.

Autor

Portrait Andreas Hempfling
Andreas Hempfling
Dipl.-Journalist und Redakteur Mobilität